Mit dem Gesellschaftrechtsänderungsgesetz 2023 wird nochmals das erforderliche Mindeststammkapital einer GmbH auf 10.000 Euro abgesenkt und es wird zusätzlich die Möglichkeit der Gründung einer flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) geschaffen. Die FlexCo baut auf dem GmbH-Recht auf und es wurden zusätzlich attraktive Gestaltungsmöglichkeiten zu Kapitalmaßnahmen geschaffen, die bis dato nur aus dem Aktienrecht bekannt waren. Daher entsteht eine erhöhte Flexibilität für Beteiligungen […]
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